Der liturgische Dienst des Kommunionhelfers umfasst,
• den Leib Christi in Gestalt des Brotes (Hostie) und ggf. auch das Blut Christi in Gestalt des Weines zu reichen;
• an Stelle dessen dabei die Kinder, die noch nicht die Erstkommunion empfangen haben, zu segnen;
• ggf. die Kommunion als Krankenkommunion nach Hause zu bringen.
Der Dienst des Kommunionhelfers erfolgt nach bischöflicher Beauftragung, die für fünf Jahre erteilt wird und verlängert werden kann. Die Beauftragung gilt nicht generell, sondern für eine Pfarrei bzw. Pfarreiengemeinschaft.
